Mediation

Rudolf Andre Sternberg

Wirtschaftsmediator (Univ.)

Juristische Lösungen

In der juristischen Lösung werden Ansprüche vergangenheitsorientiert festgestellt, die daraus entstehenden Positionen werden subsumptional-statisch verfestigt. Die Lösung ist einseitig orientiert, wertgegenständliches wird verteilt. Es gibt fiskal und emotional Verlierer, Basen von Zusammengehörigkeit und Zusammenhalt werden nachhaltig zerstört. Lösungen werden ohne Kenntnisse der emotionalen Konfliktursachen durch einen Dritten gefunden; dies trägt zur allseitigen Akzeptanzeinschränkung bei. Das Urteil / der Vergleich bleiben i.d.R. unbefriedigend, neben den hohen finanziellen Kosten sind bis dorthin aufgebrauchte Freundschaften, Nerven und Netzwerkverluste sowie die daraus abgeleiteten Folgen, die nachhaltig in die Zukunft der Parteien wirken können, zu berücksichtigen.

Mediative Lösungen

Mediation ist ein anerkanntes, wissenschaftlich interdisziplinäres Verfahren zur konsensualen, eigenverantwortlichen Lösung von Konflikten und die Alternative zu gerichtlichen Verfahren. Der Mediator unterstützt die Parteien die Lösungen ihres Konfliktes zu finden. Wesendliche Unterschiede zum klassisch juristischen Verfahren sind Parteienherrschaftlichkeit, Vertraulichkeit, Offenheit, Informiertheit und Freiwilligkeit sowie Allparteilichkeit des Mediators im Verfahren.

Wo ohne Rücksicht auf persönliche und finanzielle Verluste Konflikte ausgefochten werden, die Niederlage des Gegners als Sieg gilt, ist eine konstruktive Zukunft miteinander ausgeschlossen. Dies geht einher mit Trennung von Familien und Familienangehörigen, Trennung von Geschäftspartnern bzw. von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies bedeutet auch einen virulenten Konflikt in die Zukunft zu tragen. Im geschäftlichen Bereich geht fast jeder Konflikt auch mit der Zerstörung von mühsam akquirierten und gepflegten Kontakten und Netzwerken einher. Die mediative Lösung orientiert sich an den Interessen der Parteien und einer gemeinsamen Zukunft. Sie erfordert die aktive Mitwirkung am Verfahren sowie die Übernahme von Verantwortung. Die Erhellung des Konfliktes ist ein dynamischer Prozess, dessen Komplexität und Portfolio der Lösungsmöglichkeiten einen hohen Grad an kommunikativer und sozialer Kompetenz erfordert. Mediation ist angelegt als wertschöpfendes, konsensuales System, aus dem alle als Gewinner hervorgehen können. Die Parteien sind auf freiwilliger Basis Teilnehmer des Verfahrens, sie finden autonom und eigenverantwortlich in einem stabilen Rahmen Möglichkeiten einer Lösung. Nachhaltigkeit, Verstehen und Verständnis sowie Aufrechterhaltung und Förderung bestehender Netzte sind Gegenstand des Mediationsgedanken. Das Verfahren ist nach innen und außen Vertraulich und findet stets unter Ausschluss von Dritten statt. Bei Einigung wird die Mediation mit einem rechtsverbindlichen Vertrag beendet. Die Parteien können sich einvernehmlich einigen, dass Nachverhandlungen stattfinden können wenn z.B. einzelne Punkte nicht umsetzbar sind oder umgesetzt wurden. Ein mediatives Verfahren wird in der Regel schnellstmöglich durchgeführt, Kosten des Verfahrens sind Streitwertunabhängig.

Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.

Mediationsverfahren können in deutscher, holländischer und belgischer Sprache stattfinden.

Mediation im Strafrecht / Täter-Opfer-Ausgleich

Täter werden nach ihren Taten strafrechtlich verfolgt und ggf. sanktioniert. Diese Vorgehensweise ist Kosten- und Zeitaufwändig. Für das Opfer bedeutet es, lange alleine gelassen zu werden mit dem Trauma Opfer zu sein bis ggf. in einem Prozess die kognitive Wiederholung der Tat erfolgt. Opferseitig kann eine Verurteilung keine Befriedigung, ein aus seiner Perspektive ungerecht mildes Urteil aber lang anhaltenden Frust und erhebliche Einbuße in der Lebensqualität darstellen. Der Mediationsgelenkte Täter – Opfer – Ausgleich versucht, das Geschehene für beide verständlich zu machen und beidseitigen Frieden für das Leben nach der Tat zu ermöglichen. Für das Opfer bedeutet das die Opferrolle zu verlassen, für den Täter bietet es Gelegenheit der Entschuldigung und einer Aussicht auf Sanktionsmilderung. Für eine möglicherweise strafmildernde Auswirkung des TOA ist die Geständigkeit des Täters obligatorisch. Ziel des TOA ist eine Win-Win - Situation zwischen Opfer, Justiz und Täter in materieller sowie insbesondere in emotionaler Hinsicht. TOA ist auch im Bereich des Jugendstrafrechts anwendbar.

Wirtschaftsmediation

befasst sich mit den in der Wirtschaft speziellen Anforderungen an Konfliktlösungen zwischen Unternehmen, innerhalb Unternehmen und in Bezug auf Unternehmen mit Privatpersonen. Wirtschaftliche Konflikte sind oftmals gekennzeichnet durch ihre Tragweite und Konsequenz für einige bis viele Menschen, die direkt, indirekt oder nicht am Konflikt beteiligt sind; insbesondere können Fehlentscheidungen existenzbedrohend sein. In der Wirtschaftsmediation ist die Beteiligung von Sachverständigen, Experten verschiedener Disziplinen und Anwälten oft unabdingbar. Aufgrund der speziellen Anforderungen an den Wirtschaftsmediator und des in der Regel individuellen Prozessdesigns ist eine allgemeine Darstellung nur bedingt möglich; es gelten aber auch hier die Grundsätze und Grundgedanken der Mediation.

Trennungs- und Scheidungsmediation 

Trennung ist ein normaler Akt der ehemalige Liebe als eine sehr starke Emotionalität im gleichen Maße negativ umzukehren versteht und die Beteiligten verwirrt. Die Folge können Rosen – und Distelkriege sein, die mitunter äußerst schädlich für alle Beteiligten sind; auch für das unmittelbare Umfeld (Kinder, Eltern, Freunde, Arbeitgeber, neue Partner). Wenn eine Trennung unausweichlich ist leistet Mediation eine Möglichkeit das vergangene zu verstehen, die Situation zu akzeptieren und die Orientierung auf die eigene Zukunft zu fokusieren. Trennung kann durch Mediation gezielt und kontrolliert in eine nachhaltige vertragliche Form gebracht werden, die durch allseitige Einigung und Verstehen sowie Akzeptanz eine allseitige Zukunft der einzelnen Beteiligten .

Behördliche Mediation

Behörden sind nach innen und außen gekennzeichnet durch die Art ihrer Aufgaben, deren Bewältigung und die speziellen für sie geltenden gesetzlichen Regelungen. Nach außen können hierdurch Konflikte entstehen, die eine Streitigkeit auf verschiedenen Ebenen eskalieren lassen, wobei oftmals Möglichkeiten einer im beidseitigen Interesse stehenden Lösung faktisch unmöglich gemacht werden. Im Innenverhältnis drohen durch emotional unbeachtete Konflikte erheblich einschneidende Maßnahmen, die zu nachhaltig betriebsfriedenstörenden Ereignissen bzw. zu Einzelschicksalen führen können. Im Bereich von behördlichen Sanktionen, disziplinarischen Verfahren und drohenden Laufbahn- und tätigkeitsbedrohenden Entscheidungen bieten sich interne und externe Mediationsverfahren im Rahmen der Behördenmediation und des Täter-Opfer-Ausgleichs im behördlichen Bereich an. 

Mediation im Wirtschaftsstrafrecht 

Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt von kognitiv ausgereiften, planerisch umfangreichen, wissenschaftlich untermauerten Handelungen mit regelmässig langfristigen Zielen. Die hieran gestellten Bedingungen einer Mediation sind die eines Täter-Opfer-Ausgleichs mit der Unterscheidung, das emotionale Faktoren anders zu gewichten sind und die drohenden Strafmaßaussichten in Bezug auf mögliche Strafmilderungen andere Chancen und Risiken bergen, welche im einzelnen spezieller Mediationsmedthoden bedürfen. Hierzu ist der Einzelfall zu betrachten.